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Regierungsbezirk Karlsruhe Artikel
Der Regierungsbezirk Karlsruhe ist einer von vier Regierungsbezirken in dem Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen und Stadtkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.
Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium mit Sitz in Karlsruhe. Vorsitzender des Regierungspräsidiums ist Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.
Buch-Tipp: Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe Fundgrube für Naturliebhaber und Fotografen Rein zufällig stieß ich in einer Bibliothek auf dieses Buch, und ich muss sagen, dass es ein glücklicher Zufall war!In allergrößter Ausführlichkeit werden alle Naturschutzgebiete in dem Regierungsbezirk Karlsruhe (von Nagold in dem Schwarzwald bis nach Heidelberg/Mannheim) beschrieben. Der flächenmäßig... | |
Das Regierungspräsidium Karlsruhe besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg in dem Jahr 1952. Die Behörde ist seit diesem Zeitpunkt in dem wesentlichen für den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Baden bzw. den badischen Teil des Bundeslandes Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) zuständig, das nachdem Zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen Besatzungszone hervorgegangen war.
Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Nordbaden. Bei der Gebietsreform, die zu dem 1.01 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsdiums Karlsruhe um ehemals württembergische Gebiete erweitert.
Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart bzw. Freiburg abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Nordbaden seinerzeit in Regierungsbezirk Karlsruhe umbenannt.
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Die Regierungspräsidenten (seit 1975):
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